2.- Im Rekurs ist einzig umstritten, in welchem Ausmass die im Jahr 2006 erzielten Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaft in N samt Zugehör von Fr. 60'000.-- eine nicht als Einkommen zu berücksichtigende Abnützungskomponente enthalten. Die Frage war bereits im Zusammenhang mit der Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 umstritten. Für das Steuerjahr 2004 wurde die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte