Dagegen erhob X Einsprache mit dem Antrag, die Aufrechnung von Fr. 18'000.-- als Mieteinnahmen aus den Maschinen und Einrichtungen in den Ställen in N sei zu unterlassen (Abzug Fr. 30'000.-- pro Jahr wie deklariert anstelle von nur Fr. 12'000.-- wie veranlagt). Der vom Steueramt festgelegte Verkehrswert und somit die jährlichen Wertverminderungen seien viel zu tief. Die Zusatzexpertise des Landwirtschaftlichen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte