C.- Die Veranlagungsbehörde des Kantons St. Gallen stützte sich im Wesentlichen auf die im Kanton Appenzell-Ausserrhoden ergangene Einspracheveranlagung, nahm die Steuerausscheidung mit den beiden Kantonen Appenzell vor und setzte für die Staatsund Gemeindesteuern 2006 das steuerbare Einkommen auf Fr. 54'500.-- zum Satz von Fr. 107'800.-- und das steuerbare Vermögen auf Fr. 1'553'000.-- zum Satz von Fr. 3'252'000.-- fest.