B.- Für 2006 deklarierten X und seine Ehefrau im Kanton Appenzell-Ausserrhoden ein steuerbares Einkommen von Fr. 43'462.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 3'430'494.--. Mit Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden vom 3. Juni 2010 wurden sie – nach Steuerausscheidung mit den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und St. Gallen – mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 40'000.-- zum Satz von Fr. 107'400.-- und mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 2'475'000.-- zum Satz von Fr. 5'979'000.-- rechtskräftig veranlagt.