Die von den Beschwerdeführern eingereichten Rechnungen enthalten trotz der zum Teil hohen Werklöhne keine detaillierten Angaben über die ausgeführten Arbeiten. Auch reichten die Beschwerdeführer von den Schreiner- und den Bedachungsarbeiten keine Offerte bzw. keinen Werkvertrag ein, obwohl bei Bauarbeiten dieses Umfangs in der Regel zumindest eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten mit einem Beschrieb der Arbeiten erstellt wird. Die Rechnung der S+R Bedachungen besteht lediglich aus einer Kopie einer Zusammenstellung gewisser Arbeitsgattungen ohne genauen Beschrieb der ausgeführten Arbeiten.