Weiter machen die Beschwerdeführer geltend, der Steuerkommissär gehe zu Unrecht davon aus, das Obergeschoss und das rechtsseitige Dachgeschoss seien nicht ausgebaut gewesen. In diesen Räumlichkeiten habe jahrelang eine Mieterin gewohnt. Diese habe im Oberschoss ihre Küche und ihr Wohnzimmer und im Dachgeschoss ihr Schlafzimmer sowie ein weiteres abgeschrägtes Zimmer gehabt. Die Heizung sei vermutlich in den 50-iger Jahren in den obersten Stock gezogen worden. In der Schätzung von 1998 sind beim Ostteil des Hauses im Erdgeschoss ein WC, im ersten Obergeschoss zwei Zimmer und eine Küche und im Dachgeschoss ein Zimmer und zwei Abstellräume aufgeführt. Der Mietwert betrug Fr. 300.--.