Indiz für einen relativ hohen Anteil wertvermehrender Aufwendungen darstellt. Demgegenüber zeigt ein Vergleich der Neuwerte vor und nach den Arbeiten, dass dieser von Fr. 550'000.-- auf Fr. 673'000.-- anstieg, was unter Berücksichtigung der Teuerung nicht auf einen besonders hohen Anteil wertvermehrender Aufwendungen schliessen lässt. Zudem sind nicht nur Unterhaltsarbeiten im engeren Sinn, sondern auch periodische Instandstellungsarbeiten als Unterhalt anzuerkennen (vgl. Richner/ Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N 41 zu Art. 32 DBG). Solche können einen Anstieg des Neuwertes gegenüber einer früheren Schätzung begründen.