Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die Vorinstanz aufgrund der verrechneten Mengen an Massivholz bzw. Massivholz-Platten auf einen vergleichsweise hohen Anteil wertvermehrender Aufwendungen in der Rechnung der Schreinerei W schliesst. Ebenso deutet der Ersatz von Türen nicht zum Vornherein auf eine Wertvermehrung hin, zumal die einzelnen Türblätter mit Preisen zwischen Fr. 104.-- und Fr. 178.-- verrechnet wurden, was nicht auf besonders kostspielige Türen schliessen lässt. Auch der Begriff "Ausbau" in der Schlussabrechnung deutet allenfalls auf einen gewissen Anteil wertvermehrender Aufwendungen, zu dessen näherer Bestimmung trägt er aber nichts bei.