Die Schlussabrechnung der Schreinerei betrage Fr. 120'000.--; allein dieser im Verhältnis zum Gebäudezeitwert von Fr. 396'000.-- hohe Betrag weise bereits darauf hin, dass es sich hier nicht um reinen Unterhalt, sondern eindeutig um einen Ausbau handle. Die Pflichtigen machten in der Einsprache geltend, die Liegenschaft sei vollumfänglich renoviert worden. Grundsätzlich sei es korrekt, dass der Dachstock ausgebaut worden sei. Die grossen Kosten seien aber in anderen Bereichen angefallen. Einerseits sei das Dach nicht mehr dicht gewesen und habe saniert werden müssen. Die Wände seien vollumfänglich mit einer zeitgemässen Isolation versehen worden.