Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgekürzt: VRP). Auf die Beschwerde ist einzutreten. Die Beschwerdeführer beantragen, der Investitionsanteil des Jahres 2008 sei nicht mit Fr. 80'000.--, sondern lediglich mit Fr. 23'000.-- zu berücksichtigen und das steuerbare Einkommen sei von Fr. 83'200.-- um Fr. 67'000.-- auf Fr. 16'200.-- zu reduzieren. In diesem Rechtsbegehren ist den Beschwerdeführern offenbar ein Rechenfehler unterlaufen. Die Reduktion der Investitionen von Fr. 80'000.-- auf Fr. 23'000.-- hätte eine Reduktion des steuerbaren Einkommens um Fr. 57'000.-- zur Folge, nicht um Fr. 67'000.--. Dieses Versehen schadet den Beschwerdeführern allerdings nicht;