Wie im Einspracheentscheid eingehend begründet worden sei, seien die Ausbaukosten grundsätzlich als Anlagekosten zu qualifizieren. Im Einspracheentscheid seien die grossen Ausbauarbeiten durch die Schreinerei W AG von Fr. 92'000.-- im Jahr 2008 sowie durch S+R von Fr. 24'000.-- im Jahr 2008 zu einem Drittel als Unterhalt und zu zwei Dritteln als Anlagekosten anerkannt worden. Die beiden Obergeschosse seien komplett aus- und umgebaut worden. Dies werde auch eindeutig durch die eingereichten Fotos bestätigt. Die beiden Obergeschosse seien vor dem Umbau nicht an Dritte vermietet gewesen bzw. nicht als Wohnraum genutzt worden.