Eine massive Erschwerung habe zudem die Instabilität des Gebäudes dargestellt. Die Trennwand im Dachgeschoss sei so konstruiert gewesen, dass sie über das Dach die Seitenwände stabilisiert habe. Durch die Renovationsarbeiten sei diese Stabilität massiv beeinflusst worden. Es könne nicht sein, dass die Eigentümer die Renovationsarbeiten nur deshalb nicht absetzen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte könnten, weil das Haus sehr alt sei, als schützenswert gelte und sie Wert auf eine nachhaltige Renovation gelegt hätten.