Im Übrigen aber sei dem Steuerkommissär zu widersprechen. Das rechte Dachgeschoss sei ausgebaut gewesen. In diesen Räumlichkeiten habe Jahrelang eine Mieterin gewohnt. Zudem könne der Renovationsbetrag nicht mit dem bisherigen Wert der Immobilie in Zusammenhang gebracht werden. Der Umstand, dass das Haus sehr alt sei und zudem zu den schützenswerten Gebäuden gehöre, habe die ganze Renovation zu einem Glücksspiel gemacht. Da es sich um ein Riegelhaus handle, seien auch hier die Herausforderungen mannigfaltig gewesen. Eine massive Erschwerung habe zudem die Instabilität des Gebäudes dargestellt.