Im Bestreitungsfall würden detaillierte Pläne vom baulichen Zustand vor der Renovation benötigt. Ausserdem reduzierte sie den deklarierten Abzug von Fr. 23'540.-- an die R-Bau um Fr. 14'540.-- auf Fr. 9'000.--, da die Pflichtigen irrtümlich eine Akontozahlung zusätzlich aufgeführt hatten. Sodann liess sie zwei Rechnungen aus dem Jahr 2007 von zusammen Fr. 214.-- nicht zum Abzug zu, so dass für das Jahr 2008 noch Unterhalts- und Verwaltungskosten für das Grundstück Nr. 001 von insgesamt Fr. 86'563.-- verblieben. Nach weiteren Korrekturen wurden X und Y Z für die direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 83'200.-- veranlagt.