Die Krankentaggeldversicherung mit einem versicherten Lohn von Fr. 41'000.-- und einer Prämie von Fr. 793.-- hat für die Beschwerdeführerin hingegen hauptsächlich Lohnfortzahlungscharakter. Ihre Kosmetikdienstleistungen, die sie im Haus ihrer Eltern oder bei den Kunden vor Ort anbietet, verursachen keine hohen Fixkosten, welche es in einer Zeit ohne Erwerbseinkommen zu überbrücken gäbe. Es werden auch keine Angestellten beschäftigt. Diese Versicherung dient nicht betrieblichen Zwecken, sondern hat privaten Vorsorgecharakter. Die Prämie von Fr. 793.-- stellt daher keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.