c) In ihrer Jahresrechnung 2009 verbuchte die Beschwerdeführerin auf dem Aufwandkonto Nr. 4020 Fr. 1'126.40 für eine Erwerbsausfallversicherung, Fr. 793.-- für eine Krankentaggeldversicherung und Fr. 274.-- für eine Unfallversicherung. Die Hälfte dieser Aufwendungen (Fr. 1'096.70) grenzte sie als Privataufwand ab. Die Vorinstanz © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte