Eine Erwerbsausfallversicherung kann also betrieblichen Zwecken dienen, wenn sie hilft, bei Verhinderung des Betriebsinhabers die laufenden Kosten während einer gewissen Frist zu tragen. Damit sie diese Funktion erfüllt, muss die Versicherungsleistung bei einem Erwerbsausfall rasch beginnen und auf eine gewisse Dauer (höchstens zwei Jahre) befristet sein (GVP 2004 Nr. 28 mit zahlreichen Hinweisen).