In der Rechtsprechung wird zudem der Gewinnungskostencharakter von Unfallversicherungsprämien bejaht, wenn die Berufsausübung mit besonderen Unfallrisiken verknüpft ist und der Selbständigerwerbende eine Unfallversicherung abschliesst, um für sich selbst die wirtschaftlichen Folgen des Gefahreneintritts abzuwenden. Bei der Unfallversicherung werden ferner die gesetzlichen Bestimmungen über die obligatorische Unfallversicherung Unselbständigerwerbender (vgl. SR 832.30) sinngemäss angewendet und die Prämien analog zum Abzug zugelassen (SGE 1993 Nr. 5).