Unter diesem Gesichtspunkt werden Versicherungsprämien für Personenversicherungen als geschäftsbedingte Aufwendungen anerkannt, wenn und soweit sie der Sicherung eines bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgenommenen Betriebskredites dienen und damit die Funktion einer Kreditversicherung übernehmen. In der Rechtsprechung wird zudem der Gewinnungskostencharakter von Unfallversicherungsprämien bejaht, wenn die Berufsausübung mit besonderen Unfallrisiken verknüpft ist und der Selbständigerwerbende eine Unfallversicherung abschliesst, um für sich selbst die wirtschaftlichen Folgen des Gefahreneintritts abzuwenden.