Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen oder Risiko- und Lebensversicherungen für Selbständigerwerbende fallen in der Regel nicht darunter, da sie grundsätzlich nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung von Erwerbseinkommen stehen. Diese Regel erfährt Ausnahmen, soweit der Abschluss einer Versicherung für den Selbständigerwerbenden vorwiegend betrieblich bedingt ist.