wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss (Weidmann/Grossmann/Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, 6. Aufl. 1999, S. 70). Lehre und Rechtsprechung gehen davon aus, dass Versicherungsprämien als Gewinnungskosten abzugsfähig sind, sofern sie für berufsbedingte Personen- und Sachversicherungen geleistet werden. Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen oder Risiko- und Lebensversicherungen für Selbständigerwerbende fallen in der Regel nicht darunter, da sie grundsätzlich nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung von Erwerbseinkommen stehen.