Am 21. Juli 2009 zahlte die Beschwerdeführerin Fr. 16'300.-- auf das Konto des Verkäufers ein. Fr. 6'000.-- davon hob sie am gleichen Tag von ihrem Bankkonto ab (act. 9/I-1.3). Fr. 10'000.-- erhielt sie angeblich bar von ihren Eltern. Diesen Sachverhalt bestätigten die Eltern der Beschwerdeführerin mehrmals schriftlich. Es habe sich bei diesem Geld um im Verlaufe der Zeit aus Haushaltgeld-Reserven und Kostgeld des Sohnes zusammengesparte Barmittel gehandelt (act. 2/6).