b) Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe von ihren Eltern Barmittel von Fr. 10'000.-- für den Kauf des neuen Geschäftsautos geschenkt erhalten. Im Gegenzug dürften diese das Auto mitbenützen. Leider hätten die Eltern es versäumt, dies in ihrer Steuererklärung 2009 entsprechend zu deklarieren. Was den Lebensunterhalt angehe, werde sie von ihren Eltern grosszügig unterstützt. Sie könne kostenlos bei diesen wohnen und essen. Von Freunden erhalte sie immer wieder unterstützende Geschenke wie Gutscheine, Kleider oder Naturalien. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte