Aufgrund der Tatsache, dass das Reinvermögen gegenüber dem Vorjahr trotz niedriger Einkünfte um rund Fr. 12'000.-- zugenommen hatte, forderte der Steuerkommissär die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. März 2010 auf, eine schriftliche Stellungnahme zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts abzugeben und das Formular zu den Lebenshaltungskosten auszufüllen (act. 9/II.15). Ferner ersuchte er sie, weitere Unterlagen (Buchhaltungskontoblätter, Autokaufvertrag, Policen der Krankenund Unfallversicherungen, Belege zu den Weiterbildungs- und Umschulungskosten, Belege zu den freiwilligen Zuwendungen) einzureichen. Die Beschwerdeführerin kam dieser Aufforderung vollumfänglich nach.