Sie deklarierte darin Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 6'173.--, solche aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 13'433.--, Wertschriftenerträge von Fr. 262.-- sowie ein Reinvermögen von Fr. 110'805.--. Aufgrund der Tatsache, dass das Reinvermögen gegenüber dem Vorjahr trotz niedriger Einkünfte um rund Fr. 12'000.-- zugenommen hatte, forderte der Steuerkommissär die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. März 2010 auf, eine schriftliche Stellungnahme zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts abzugeben und das Formular zu den Lebenshaltungskosten auszufüllen (act. 9/II.15).