In der Steuererklärung 2009 deklarierte sie für die Staats- und Gemeindesteuern ein steuerbares Einkommen von Fr. 5'807.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 35'805.-- Das kantonale Steueramt tätigte zusätzliche Abklärungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und veranlagte X für die direkte Bundessteuer 2009 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 23'100.--, wobei ihr ermessensweise Einkünfte von Fr. 15'000.-- aufgerechnet und Versicherungsprämien von Fr. 1'097.-- nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand anerkannt wurden.