Die von der Rekurrentin erzielten Einkünfte gehen auf den Handel mit Call-Optionen zurück. Der Käufer einer Call-Option erwirbt gegen Bezahlung einer Prämie (Preis der Option) das Recht (nicht aber die Pflicht), in einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag) oder Zeitraum (Laufzeit) eine bestimmte Menge (Kontraktgrösse) eines bestimmten Guts (Basiswert) zu einem bestimmten Preis (Ausübungspreis) vom Optionsverkäufer zu erwerben.