Gleichzeitig vertritt sie die Auffassung, sie habe in der Schweiz keine eigentliche Geschäftstätigkeit ausgeübt. Systematisch erscheint es als unmöglich, einer Gesellschaft die Quote Geschäftstätigkeit Schweiz null zuzuweisen und die übrigen Einkünfte aus dem Ausland dennoch nach dem Umfang dieser Geschäftstätigkeit – d.h. gar nicht – zu © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte