Wesentlichen auf drei Transaktionen ("E", "Sch" und "S") zurück, bei denen der Gründer der Rekurrentin sich zufällig bietende Gelegenheiten ausgenutzt habe. Die Tätigkeit in der Schweiz habe sich praktisch durchwegs auf reine Hilfs- respektive Vorbereitungsarbeiten beschränkt. Diese Vorbringen vermögen jedoch nichts daran zu ändern, dass die Rekurrentin insbesondere aus ihren ausländischen Beteiligungen im massgebenden Zeitraum keine einer ausländischen Quelle zuzuordnenden Erträge erzielt hat.