C.- Gegen den Einsprache-Entscheid vom 22. Juni 2010 erhob die X International Holding AG durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 20. August 2010 und Ergänzung vom 10. September 2010 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Rekurrentin als gemischte Gesellschaft zu besteuern; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Vorinstanz beantragte mit Vernehmlassung vom 4. Oktober 2010 die Abweisung des Rekurses. Die Rekurrentin äusserte sich mit Eingabe vom 28. Oktober 2010 zurvorinstanzlichen Vernehmlassung.