B.- Gestützt auf den (überjährigen) Geschäftsabschluss per 31. Dezember 2006 deklarierte die X International Holding AG für das Steuerjahr 2006 einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 1'958'865.-- und ein steuerbares Kapital von Fr. 2'958'865.--. Für die Staatssteuern beantragte sie die Besteuerung als Holdinggesellschaft. Die Veranlagungsbehörde rechnete geldwerte Leistungen von Fr. 235'678.-- auf und setzte den steuerbaren Reingewinn dementsprechend auf Fr. 2'194'500.-- fest. Das deklarierte steuerbare Kapital wurde übernommen. Dem Begehren um Besteuerung als Holdinggesellschaft wurde nicht entsprochen.