Abwicklung allerdings schriftliche Vereinbarungen in Form von Werkverträgen oder Aufträgen abgeschlossen und zudem die Rechnungen detaillierter, beispielsweise auf der Grundlage von Arbeitsrapporten, erstellt worden. Für die Bezahlung der Aufwendungen liegt einzig die Quittierung für die Leistung eines Barbetrags in der Höhe von Fr. 80'000.-- vor, wobei die Zahlung nicht über das Konto Kasse verbucht wurde. Bei den übrigen Beträgen ist eine Zahlung nicht nachgewiesen.