Im Rekurs wird dem entgegen gehalten, bei W G handle es sich um einen "ausgewiesenen Facharchitekten und Umbauer für historische Villen und Anlagen". Die deutsche Firma arbeite wesentlich günstiger als schweizerische Handwerker. Die G Generalbauunternehmung habe eine Musterrechnung verlangt, so dass sie optisch den anderen Rechnungen gleiche. Die Rechnungen seien bezahlt worden, was mit Banküberweisungen belegt worden sei. Da es sich um eine Pauschalvergabe gehandelt habe, seien keine Stundenrapporte erhältlich. Die Leistungen hätten auch die Ausarbeitung eines Planes für die Sanierung der noch als Büro intensiv genutzten Liegenschaft umfasst.