10-IV/05). M M war an der M Immobilien AG und an der W AG im Jahr 2007 Minderheitsbeteiligter und hatte ihr gegenüber zudem eine Forderung von über Fr. 200'000.-- (vgl. act. 10-III/01). Ob er an den beiden Gesellschaften darüber hinaus auch noch indirekt beteiligt war, ist nicht bekannt.