© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Stellung in den beiden Gesellschaften mit den damit verbundenen Interessenkonflikten und die pauschale Rechnungstellung ohne schriftliche Verträge und Arbeitsrapporte an eine nahestehende Person erbracht worden (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Richner/Frei/Kaufmann/ Meuter, a.a.O., N 89 zu Art. 58 DBG).