Die nicht überprüfbaren konkreten Angaben zu den erbrachten Arbeiten, die wirtschaftliche und personelle Verflechtung der M Immobilien AG mit der beauftragten M Projekte AG, der Zeitpunkt der Rechnungstellung ausserhalb des per 31. Dezember 2007 abgeschlossenen Geschäftsjahres - nämlich erst am 4. Februar 2009 - und der Umstand, dass eine Bezahlung bisher nicht belegt wurde, führen dazu, dass der geltend gemachte Aufwand von Fr. 18'349.-- nicht nachgewiesen ist. Im Übrigen wäre die Leistung angesichts der gleichzeitigen Beteiligung von M M an der Auftraggeberin und der Beauftragten, seine persönliche