Vorab ist zu den generellen Ausführungen im Rekurs, es handle sich bei der verkauften Liegenschaft an der stark befahrenen und von vier Lichtsignalanlagen umgebenen Z- Strasse in R um eine ungefähr im Jahr 1875 erbaute klassizistische Fabrikantenvilla mit vielen historischen Details, deren Restaurierung und Sanierung viel Fingerspitzengefühl und einen breiten Erfahrungsschatz und Know-how erforderte, anzumerken, dass damit die geltend gemachten Aufwendungen nicht nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für den Hinweis auf die Höhe des Verkaufserlöses im Vergleich zum Kaufpreis.