M (vgl. dazu nachfolgend E. 2b/dd) und Fr. 8'000.-- für Liegenschaftsunterhalt zugunsten der J AG, M (vgl. dazu nachfolgend E. 2b/ee), nachgewiesen ist. Vorab ist zu den generellen Ausführungen im Rekurs, es handle sich bei der verkauften Liegenschaft an der stark befahrenen und von vier Lichtsignalanlagen umgebenen Z- Strasse in R um eine ungefähr im Jahr 1875 erbaute klassizistische Fabrikantenvilla mit vielen historischen Details, deren Restaurierung und Sanierung viel Fingerspitzengefühl und einen breiten Erfahrungsschatz und Know-how erforderte, anzumerken, dass damit die geltend gemachten Aufwendungen nicht nachgewiesen werden können.