b) Im Einzelnen ist zwischen den Verfahrensbeteiligten umstritten, ob die geschäfts­ mässige Begründetheit verbuchter Aufwendungen von Fr. 18'349.-- für Rechts- und Unternehmensberatung zugunsten der M Projekte AG, W/ZH (vgl. dazu nachfolgend E. 2b/aa), von Fr. 22'000.-- für Verkaufsmanagement zugunsten der W AG, W/ZH (vgl. dazu nachfolgend E. 2b/bb), von Fr. 33'000.--, Fr. 11'800.-- und Fr. 32'848.-- für Marketing und Verkauf sowie Liegenschaftenunterhalt zugunsten der G Generalbauunternehmung GmbH, Berlin (vgl. dazu nachfolgend E. 2b/cc), Fr. 80'000.-- für diverse Erweiterungsbauten und bauliche Verbesserungen zugunsten der B GmbH,