D.- Gegen den Einsprache-Entscheid vom 12. Juli 2010 erhob die X AG durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 14. August 2010 (Postaufgabe: 16. August 2010) Rekurs © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, auf die Aufrechnung und auf die Erhebung des Verzugszinses sei zu verzichten.