Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 18.08.2011 Art. 82 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Der Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit zahlreicher als Aufwand geltend gemachter Zahlungen einer im Immobilienbereich tätigen AG wurde von der Steuerbehörde zu Recht verneint, da die Empfänger zum Teil nahestehende Dritte waren und/oder keine beweiskräftigen Verträge oder Zahlungsbelege vorlagen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/ 1-2010/165). Präsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer X AG, Rekurrentin, vertreten durch M Projekte AG, Elbastrasse 14, 8636 W, gegen