2. Die Beschwerdeführer werden für die direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 129'600.-- veranlagt. 3. Die Beschwerdeführer bezahlen die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- unter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte solidarischer Haftbarkeit. Der Kostenvorschuss von Fr. 600.-- wird verrechnet. Die Gebühr wird bei X Z erhoben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/10