Beabsichtigt war offenbar die Ablösung dieser Schuld durch die C Bank, mit welcher die Beschwerdeführer am 1. August 2008 einen Baukreditvertrag über Fr. 535'000.-- abschlossen. Da der Pfandtitel vom Verkäufer gemäss Darstellung der Beschwerdeführer nicht freigegeben wurde, kam es jedoch nicht dazu. Aus einer mit der Steuererklärung 2009 eingereichten Schuldanerkennung über Fr. 320'000.-- vom 5. Oktober 2008 geht hervor, dass diese Schuld offenbar von der D AG übernommen wurde und folglich Ende 2008 immer noch bestand (act. 12/II. 15).