Per Ende 2009 sei der Schuldbestand der Beschwerdeführer gegenüber der D AG mit Fr. 32'000.-- deklariert worden. Falls eine Darlehensschuld per Ende 2008 in der Höhe von Fr. 320'000.-- als erwiesen betrachtet werde, ergebe sich unter Berücksichtigung der Vermögensentwicklung anhand des Lebensaufwandes immer noch eine nicht nachgewiesene Mittelherkunft von Fr. 77'000.--.