Mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 und 16. November 2009 forderte der Steuerkommissär die Beschwerdeführer unter anderem auf, Darlegungen zur Finanzierung des Grundstückkaufs sowie Angaben zur Vermietung der Wohnungen zu machen. In der zweiten Aufforderung vom 16. November 2009 wurde ihnen bei unbenutztem Ablauf der Frist eine Ermessensveranlagung angedroht. Nachdem keine Antwort einging, wurde der Beschwerdeführer mit Bussenverfügungen vom 12. Januar, 23. Februar und 30. März 2010 mehrmals wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gebüsst und jedes Mal erneut aufgefordert, die erwähnten Unterlagen einzureichen, ansonsten eine Veranlagung nach Ermessen vorgenommen werde.