Auf die von den Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge gemachten Ausführungen und die Akten wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erwägungen: