A.- X und Y Z sind verheiratet, haben eine erwachsene Tochter und leben in A. X Z ist unselbständig erwerbstätig, während Y Z keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 20. Dezember 2007 erwarb das Ehepaar Z ein Mehrfamilienhaus in A zu hälftigem Miteigentum. Besitzesantritt war am 1. Februar 2008. In der Steuererklärung 2008 deklarierten X und Y Z für die Staats- und Gemeindesteuern ein steuerbares Einkommen von Fr. 35'294.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 493'353.--.