O., N 52 f. zu Art. 26). In diesen Fällen haben die Aufwendungen, welche durch den Umzug entstehen, Gewinnungskostencharakter und sind daher abzugsfähig (vgl. St. Galler Steuerbuch, a.a.O., S. 2; Waldburger/Schmid, a.a.O., S. 69 ff.).