(vgl. St. Galler Steuerbuch, StB 39 Nr. 7, S. 3). Dazu gehören gemäss der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises namentlich auch pauschale Umzugsentschädigungen (Schweizerische Steuerkonferenz (Hrsg.), Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11), N 27; Bosshard/Mösli, Der neue Lohnausweis, Bern 2007, S. 56. f.). Folglich hat die Vorinstanz die Umzugsentschädigung in der Höhe von Fr. 16'000.-- zu Recht zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet. 3.- Weiter ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführer die Umzugsentschädigung als Berufskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.