Wie die Einkünfte im Einzelnen im Vorsorgerecht behandelt werden, ist für die Qualifizierung als steuerbares Einkommen nicht von Bedeutung. Ebenso wenig hängt die Steuerbarkeit davon ab, ob die Einkünfte auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden. Der Vollständigkeit halber sei aber festgehalten, dass sämtliche Leistungen des Arbeitgebers einschliesslich der Zulagen und anderen geldwerten Vorteilen auf dem Lohnausweis zu bescheinigen sind © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte